Unsere Regalprüfungen und Regalinspektionen führen wir selbstverständlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) durch.
Jeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gemäß § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben.
Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Inspektionspflicht gilt für:
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Fachbodenregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale